Tätowierfarbe – Kennzeichnung nach REACH
Pigmentmischungen für Permanent Make-up unterliegen in der EU bestimmten stoffrechtlichen Anforderungen nach REACH.
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Pigmentmischungen für Permanent Make-up unterliegen in der EU bestimmten stoffrechtlichen Anforderungen nach REACH.
Einordnung und Anwendung
Die Beschränkung erfasst unter anderem ausgewählte gefährliche Stoffe und sieht Kennzeichnungspflichten für zur Tätowierung bestimmte Gemische vor. Sie gilt auch für Mikropigmentierung und verwandte Verfahren, nicht nur für großflächige Tätowierungen.
Was zu beachten ist
Etiketten, Chargen und aktuelle Rechtslage prüfen. Die Angabe „REACH-konform“ auf einer Verkaufsseite ersetzt nicht die Prüfung der tatsächlichen Zusammensetzung.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine medizinische Untersuchung, Diagnose oder individuelle Beratung. Bei anhaltenden Beschwerden, Entzündungszeichen oder bekannten Unverträglichkeiten sollte fachärztlicher Rat eingeholt werden.