REACH-Regeln für PMU-Farben
Die EU-REACH-Verordnung beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe in Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben.
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Die EU-REACH-Verordnung beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe in Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben.
Einordnung und Anwendung
Die einschlägigen EU-Beschränkungen gelten überwiegend seit dem 4. Januar 2022; für bestimmte Pigmente galten Übergangsfristen bis zum 4. Januar 2023. Vorgeschrieben sind außerdem bestimmte Kennzeichnungsinformationen.
Was zu beachten ist
Die Einhaltung der Vorschriften ist eine Grundanforderung, aber keine Garantie für ein völlig risikofreies Pigmentierverfahren.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine medizinische Untersuchung, Diagnose oder individuelle Beratung. Bei anhaltenden Beschwerden, Entzündungszeichen oder bekannten Unverträglichkeiten sollte fachärztlicher Rat eingeholt werden.